Transparenzbericht 2021

Dipl. Volkswirt Nils Pätzold 
Wirtschaftsprüfer Steuerberater 
Sägestr. 8, 27619 Schiffdorf 

Einleitung

Mit der Veröffentlichung dieses Transparenzberichts wird den Vorgaben des Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 Rechnung getragen. Danach haben Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften, die im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung von Unternehmen im öffentlichen Interesse (§ 319a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 264d HGB) durchführen, jährlich spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres einen Transparenzbericht gemäß Artikel 13 der VO (EU) Nr. 537/2014 auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und mindestens 5 Jahre lang verfügbar zu halten.

Nach Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sind Pflichtbestandteile eines Transparenzberichts bezogen auf die Wirtschaftsprüfungspraxis:

  1. Rechts- und Eigentümerstruktur
  2. Netzwerkeinbindung
  3. Leitungsstruktur der Praxis
  4. Internes Qualitätssicherungssystem
  5. Qualitätssicherungsprüfung
  6. Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse
  7. Wahrung der Unabhängigkeit
  8. Fortbildungssystem
  9. Vergütungsgrundlagen
  10. Grundsätze zur Prüfer-Rotation
  11. Angaben zum Gesamtumsatz
  12. Unterzeichnung

Zweck und Ziel dieser Regelung bestehen darin, die Gesellschafts-, Aufsichts- und Qualitätsstruktur des Abschlussprüfers für die Öffentlichkeit darzustellen. 

Der nachfolgende Transparenzbericht betrifft das Geschäftsjahr 2021. Die Veröffentlichung des Transparenzberichts erfolgt auf der Internetseite des Abschlussprüfers und wird dort mindestens fünf Jahre verfügbar sein.

Der Abschlussprüfer hat seine Einzelpraxis „WP/StB Nils Pätzold“ zum Ende des Jahres 2021 aufgegeben. Die untenstehenden Ausführungen betreffen den Stand der Organisationsstrukturen und des Qualitätssicherungssystems zum Zeitpunkt der aktiven Tätigkeit. Über das Jahr 2021 hinaus wurden keine Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers mehr ausgeführt. Die Aufgabe der Einzelpraxis wurde der WPK angezeigt. 

 

1.         Rechts- und Eigentümerstruktur

Der Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold (Einzelunternehmen) hat seinen Sitz in 27619 Schiffdorf. Eine (Handels-) Registergerichteintragung besteht aufgrund freiberuflicher Tätigkeit nicht. Herr Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold ist seit 2013 Wirtschaftsprüfer (Bestellung vom 17. Januar 2013) und führt seit Beginn an gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen durch. Seit 2019 führt er diese Tätigkeiten als Einzelperson aus, vorher war er als Wirtschaftsprüfer für die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbands und für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entsprechend tätig. 

Alleiniger Inhaber und Geschäftsführer der Einzelwirtschaftsprüferpraxis Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold ist der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold, 27619 Schiffdorf. Er ist gemäß Urkunde der Wirtschaftsprüferkammer vom 17. Januar 2013 als Wirtschaftsprüfer und gemäß Urkunde der Steuerberaterkammer Niedersachsen vom 19. Februar 2010 als Steuerberater bestellt. Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold ist Pflichtmitglied der WPK (Wirtschaftsprüferkammer) und der Steuerberaterkammer Niedersachsen. Des Weiteren ist Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) anerkannt. 

Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold ist verantwortlich für sämtliche Bereiche d. h. Wirtschaftsprüfung und andere Beratungsleistungen. Darüber hinaus war Herr Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold im Jahr 2020 teilweise als Angestellter einer Steuerberatungsgesellschaft tätig. Ehrenamtlich ist Herr Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold als Vorstandsmitglied bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen tätig.

 

2.         Netzwerkeinbindung

Eine Netzwerkeinbindung im Sinne des Berufsrechts besteht im Geschäftsjahr 2021 nicht.

 

3.         Leistungsstruktur der Praxis

Alleiniger Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungspraxis ist der alleinige Inhaber Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er führt die Geschäfte der Praxis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufsgrundsätze für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften umfassend und alleinverantwortlich. Weitere Personen sind in die Leitungsstruktur nicht eingebunden.

 

4.         Internes Qualitätssicherungssystem

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen sind anhand der tatsächlichen Gegebenheiten der WP-Praxis unter Beachtung der anzuwendenden Regelungen zur internen Qualitätssicherung und zum risikoorientierten Prüfungsvorgehen ausgestaltet.

Der Aufbau und Einsatz der einzelnen Komponenten der Sicherungsmaßnahmen folgt dabei im Wesentlichen den Empfehlungen der im IDW Qualitätsmanagement Handbuch dargestellten Vorgehensweisen und Dokumentationen. Die hier enthaltenen Checklisten und Muster in der jeweils aktuellen Fassung bilden die Basis der Arbeitspapiere und sonstigen Dokumentationen.

Das Postulat der Beachtung und Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten als Generalnorm allen beruflichen Handelns und Verhaltens bei der Berufsausübung als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schlägt sich in der allgemeinen Praxisorganisation nieder als

  • Unabhängigkeit, Unparteilichkeit sowie Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit,
  • Gewissenhaftigkeit,
  • Verschwiegenheit,
  • Eigenverantwortlichkeit,
  • Berufswürdiges Verhalten,
  • Beachtung berufsständiger Anforderungen an die Honorarbemessung.

Regelungen für die Auftragsannahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen sollen mögliche Unabhängigkeits- und Interessenkonflikte sowie Auftragsrisiken vermeiden und die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung in materieller, persönlicher und zeitlicher Hinsicht sicherstellen. Dies gilt auch für die Bereiche Mitarbeiterentwicklung (sofern Mitarbeiter bei der Auftragsabwicklung eingesetzt werden) sowie der Gesamtplanung aller Aufträge.

Letztere beeinflusst auch die Auftragsabwicklung mit den Regeln für die Organisation der Abwicklung der einzelnen Aufträge, die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln, die Überwachung der Auftragsabwicklung und Durchsicht der Auftragsergebnisse, die auftragsbezogene Qualitätssicherung wie auch Klärung von Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten und letztlich für die Dokumentation der Auftragsabwicklung.

Dadurch, dass die Einzelwirtschaftsprüferpraxis Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold derzeit ohne den Einsatz von Mitarbeitern auskommt wird die praktische Umsetzung der vorstehend dargestellten Regelungen und Maßnahmen zur Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Prüfungsqualität wesentlich erleichtert.

Zudem werden in Abhängigkeit von den vorhandenen organisatorischen und personellen Strukturen der Einzelwirtschaftsprüferpraxis von dieser nur fallweise einzelne Prüfungsmandate mit geringer Komplexität übernommen, die von dem einzigen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft persönlich abgewickelt werden können.

Die Auftragsabwicklung selbst folgt einem an die zu prüfende Gesellschaft nach Art und Umfang angepassten standardisierten Prüfungsablauf beginnend mit einer umfangreichen Auftragsstrukturanalyse vor Auftragsannahme insbesondere bezüglich

  • der Strukturen des zu prüfenden Unternehmens
  • der Unternehmensinhalte
  • der Betriebsabläufe
  • der erkennbaren Risikostruktur einschl. Fehlerrisiken
  • der zu erwartenden Informationsflüsse

und der hieraus resultierenden Erkenntnisse für die Entscheidung über die Mandatsannahme und – im Falle der Annahme des Mandats – für die Prüfungsplanung und -durchführung in fachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht.

Durch Gewinnung weiterer Informationen und Erkenntnisse nach Auftragsannahme über die erste Risiko- und Fehlereinschätzung hinaus sowie die Wirksamkeit des vorhandenen IKS wird das Prüfungsprogramm laufend angepasst.

Die Prüfungsdokumentation erfolgt mit dem Einsatz standarisierter Prüfungschecklisten aus dem Qualitätsmanagement Handbuch des IDW. Über qualitätssichernde Maßnahmen (Berichtskritik, auftragsbegleitende Qualitätssicherung) wird auftragsindividuell und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Praxisinhaber entschieden.

Das Qualitätssicherungssystem wird betreffend seiner Ablauforganisation sowie der Auftragsabwicklung einer internen Nachschau unterzogen. Die Verantwortung hierzu liegt bei der Praxisleitung (Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold). Zur Durchführung der Nachschau bedient sich die Praxisleitung auch anderer Wirtschaftsprüfer oder sonstiger qualifizierter Personen, die über die erforderliche Erfahrung, Kompetenz und Autorität sowie Unabhängigkeit bezogen auf die Prüfungsaufträge verfügen, um die Durchführung der Nachschau wahrnehmen zu können. Die Nachschau hat die Aufgabe, abzusichern, dass das interne Qualitätssicherungssystem den erforderlichen gesetzlichen und berufsrechtlichen Anforderungen bzgl. der Wirtschaftsprüferpraxis der Gesellschaft entspricht (Angemessenheit, Wirksamkeit und Einhaltung des Qualitätssicherungssystems) und evtl. Anpassungen vorzunehmen sind. Die hierzu relevanten Fristen werden berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung der Strukturen der Einzelwirtschaftsprüferpraxis Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold und der Art und Anzahl der durchzuführenden Abschlussprüfungen sind die Regelungen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Qualitätssicherungsmaßnahmen eingerichtet, die zur Einhaltung der Berufspflichten im Bereich der Organisation und tatsächlichen Auftragsabwicklung erforderlich und zweckmäßig sind.

 

5.         Qualitätssicherungsprüfung

Die Einzelpraxis Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold Wirtschaftsprüfer Steuerberater ist seit Ende 2019 als gesetzlicher Abschlussprüfer registriert. Eine Qualitätskontrolle hat bisher nicht stattgefunden. 

Bei den unter 6. aufgeführten Unternehmen bzw. gesetzlichen Abschlussprüfungen handelt es sich um die ersten durchgeführten Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Eine Qualitätssicherungsprüfung i. S. von Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Inspektion) hat bisher nicht stattgefunden.

 

6.         Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse

Die Einzelwirtschaftsprüferpraxis Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold Wirtschaftsprüfer Steuerberater hat im Geschäftsjahr 2021 bei den nachfolgenden Unternehmen von öffentlichem Interesse eine Abschlussprüfung durchgeführt:

  • Fürstenberg Capital Erste GmbH, Fürstenberg
  • Fürstenberg Capital II. GmbH, Fürstenberg

 

7.         Wahrung der Unabhängigkeit

Die Einzelwirtschaftsprüferpraxis Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold Wirtschaftsprüfer Steuerberater hat ihren Beruf unabhängig auszuüben, d.h. frei von persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen und Abhängigkeiten, die die berufliche Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.

Vor der Auftragsannahme wird daher eine Prüfung bezüglich etwaiger bestehender oder möglicherweise auftretender Konflikte bei der Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und zur Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit vorgenommen.

Insbesondere werden die bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse zu beachtenden besonderen Regelungen zu den Anforderungen an die persönliche und auftragsbezogene wirtschaftliche Unabhängigkeit im HGB sowie der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 geprüft und dokumentiert.

 

8.         Fortbildungssystem

Den besonderen fachlichen Anforderungen der beruflichen Tätigkeit entsprechend bildet sich der Wirtschaftsprüfer im berufsüblichen Umfang laufend fort, wobei schwerpunktmäßig insbesondere auftragsbezogene erforderliche besondere Kenntnisse zur Gewinnung eines zutreffenden Prüfungsurteils erarbeitet und gewonnen bzw. vertieft werden.

Insoweit werden laufend Weiterbildungsmöglichkeiten wahrgenommen, die im Zusammenwirken mit den vorhandenen bzw. zugänglichen umfangreichen Datenbanken und Recherchepools und umfangreichen aktuellen Fachliteratur ein komplettes und umfassendes Fortbildungssystem für die aktuelle Auftragsabwicklung bilden.

Die Teilnahme an externen Seminaren erfolgt mindestens im erforderlichen Maße und wird vornehmlich im Rahmen der Angebote des Instituts der Wirtschaftsprüfer.

 

9.         Vergütungsgrundlagen

Herrn Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold als Inhaber sind sämtliche Gewinne (Überschüsse) aus seiner Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer zuzurechnen. Eine fixe Gehaltsregelung sowie besondere Bezüge zur Altersversorgung oder spezielle variable Erfolgsbeteiligung bestehen daher nicht. Im Rahmen der finanziellen Mittel unter Berücksichtigung der hierzu erwirtschafteten Überschüsse kann Herr Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold Überschüsse bzw. finanzielle Mittel aus dem Unternehmen entnehmen; gesetzliche oder vertragliche Begrenzungen existieren hierzu nicht. 

Angestellte mit Vergütungsansprüchen werden derzeit nicht beschäftigt. 

 

10.       Grundsätze zur Prüfer-Rotation

Die interne Rotation (interner Prüferwechsel) regelt sich allein nach Art. 17 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014. Nach dieser Regelung beträgt die Bestellungsdauer als Abschlussprüfer für die jeweilige zu prüfende Gesellschaft längstens sieben Jahre.

Da die Einzelwirtschaftsprüferpraxis Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold Wirtschaftsprüfer Steuerberater nur einen Wirtschaftsprüfer beschäftigt, kommt bislang die vorstehende gesetzliche Normierung zum Tragen. Spätestens mit Ablauf der sieben Jahre wird das Mandat beendet. 

 

11.       Angaben zum Gesamtumsatz

Die Gesamthonorare der Einzelpraxis Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold Wirtschaftsprüfer Steuerberater betrugen im Geschäftsjahr 2021 insgesamt TEUR 69,8. Sie verteilen sich wie folgt:

  1. Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen von öffentlichem Interesse  TEUR 47,8
  2. Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses anderer Unternehmen  TEUR 15,0
  3. Einnahmen aus zul. Nichtprüfungsleistungen für Unternehmen, die von der Prüfungsgesellschaft geprüft werden  TEUR 0,0
  4. Einnahmen aus Nichtprüfungsleistungen für andere Unternehmen  TEUR 7,0

 

12.       Unterzeichnung

Vorstehender Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2021 wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften erstellt.

Der Bericht wird auf der Website https:\\www.wpstb-paetzold.de veröffentlicht und bleibt dort ab dem Tag der Veröffentlichung mindestens fünf Jahre verfügbar.

Schiffdorf, den 24. April 2022

 

gez. Dipl.-Volkswirt Nils Pätzold

Wirtschaftsprüfer